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Herzlich willkommen!

Herzlich willkommen auf den Internetseiten Ihrer Notare Benedikt Goslich und Dr. Vera Richter in Günzburg. Auf diesen Seiten möchten wir Ihnen unsere Kanzlei, unsere Tätigkeiten und natürlich uns selbst vorstellen. Die Notare, unsere Referatsleiter und das gesamte Team freuen sich über Ihr Interesse und stehen Ihnen bei Fragen, gerne auch in einem persönlichen Besprechungstermin in unseren Büroräumen, jederzeit zur Verfügung.


Corona-Virus – Wichtige Information!

Die fortschreitende Ausbreitung des neuartigen Corona-Virus (COVID-19) erfordert auch von uns als Notare besondere Maßnahmen, die wir in einem Merkblatt zusammengestellt haben. Wir bitten Sie freundlichst um Beachtung!

Merkblatt als PDF-Datei (04.04.2022)


Ihre Günzburger Notare
Benedikt Goslich und Dr. Vera Richter

Hier werden wir für Sie tätig!

Notare in Günzburg.

Tradition und Moderne.

Notare - Aktuelles

Wenn Erben in finanziellen Schwierigkeiten stecken – Bedürftigentestament verhindert fremden Zugriff aufs Erbe

Viele Menschen wünschen sich, ihren Nachkommen etwas von Wert zu hinterlassen, damit sie es später besser haben. Sind die Erben jedoch verschuldet, in Insolvenz geraten oder beziehen Sozialhilfe, wenden sich besorgte Eltern oft an den Notar. Ein sogenanntes Bedürftigentestament mit Testamentsvollstreckung und Vor- und Nacherbschaft kann verhindern, dass Gläubiger Zugriff auf den Nachlass erhalten. Hierzu ist das Testament stets genau auf den Einzelfall abzustimmen.

Erstellt am Dienstag, 23. Mai 2023
Den vollständigen Artikel finden Sie hier: Pressemitteilungen der Bundesnotarkammer

 

Beim Testament auch an den Fall einer Trennung denken - Erbfolge bleibt bis zur Scheidung oder Neuregelung bestehen

Wenn sich Ehepaare trennen, möchten sie einander in aller Regel auch nichts mehr vererben. Die Scheidung ist jedoch frühestens nach einem Jahr möglich. Verstirbt einer der Ex-Partner innerhalb dieser Zeit, besteht der gesetzliche Erbanspruch weiterhin. Das gesetzliche Erbrecht wird erst mit Antragstellung und Vorliegen der Scheidungsvoraussetzungen unwirksam. Eheleute sollten also frühzeitig die erbrechtlichen Folgen einer Trennung sowie Ehescheidung bedenken und notariell regeln. Dies gilt erst recht für nicht miteinander verheiratete Lebensgefährten, die einen Erbvertrag schließen.

Erstellt am Montag, 24. April 2023
Den vollständigen Artikel finden Sie hier: Pressemitteilungen der Bundesnotarkammer

 

Wie Sie jederzeit rundum abgesichert sind - Alle wichtigen Vollmachten auf einen Blick

Notarkammer Celle. Ein fataler Unfall oder eine schwere Krankheit können jeden treffen – auch in jungen Jahren. Keineswegs übernimmt dann der Ehepartner oder ein naher Verwandter automatisch die Rechtsgeschäfte im Namen des Betroffenen. Umso wichtiger ist es, frühzeitig vorzusorgen. Vollmachtgeber können Personen ihres Vertrauens für den Ernstfall oder bei längeren Abwesenheiten umfassende Entscheidungsbefugnisse erteilen, die sogar über ihren eigenen Tod hinaus wirken. Der Gang zum Notar ist zumeist nicht vorgeschrieben, aber sehr zu empfehlen, um zu verhindern, dass die Gültigkeit der Vollmacht angezweifelt wird. Nachfolgend finden Sie eine Übersicht der gängigsten Vollmachten für Privatleute und Unternehmen.

Erstellt am Dienstag, 28. März 2023
Den vollständigen Artikel finden Sie hier: Pressemitteilungen der Bundesnotarkammer

 

Wenn Erben ihr „gutes Recht“ beweisen müssen – Erbschein ermöglicht Bank- und Immobiliengeschäfte

Verstirbt ein naher Verwandter oder guter Freund, steht die Trauer im Vordergrund. Doch wie geht es mit dem Nachlass weiter? Ohne einen Nachweis können Erben weder über Immobilien noch Bankguthaben des Verstorbenen verfügen. Hat der Erblasser nicht mit einem notariellen Testament oder Erbvertrag vorgesorgt, benötigen Hinterbliebene einen Erbschein, um ihre Ansprüche gegenüber Dritten, insbesondere Behörden, Banken oder Versicherungen, geltend zu machen.

Erstellt am Montag, 20. Februar 2023
Den vollständigen Artikel finden Sie hier: Pressemitteilungen der Bundesnotarkammer

 

Lebenslanges Wohnungsrecht ohne Mietkosten – Frühzeitige Nachlassregelung durch Schenkung

Übertragen Haus- oder Wohnungseigentümer eine selbst genutzte Immobilie bereits zu Lebzeiten an Familienangehörige, können sie sich ein Wohn- oder Wohnungsrecht vorbehalten.

Erstellt am Dienstag, 31. Januar 2023
Den vollständigen Artikel finden Sie hier: Pressemitteilungen der Bundesnotarkammer

 

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